Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit Martina Gebauer im Rahme ihrer Hebammentätigkeit.
Leistungen:
Die erforderlichen Hebammenleistungen bestehen in der Beratung der Schwangeren, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung, der Beratung in der Stillzeit und zur Ernährung des Säuglings sowie Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie Leistungen anderer Berufsgruppen.
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für die Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig aufklären wird.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Klient/in als Selbstzahler/in privat in Rechnung gestellt.
Umzug während der Betreuung:
Da die Hebamme ihre Hausbesuche nur innerhalb eines bestimmten Aktionsradius ausführen kann, muss bei der Anmeldung über einen evtl. anstehenden Umzug während der Betreuung vorab informiert werden. Findet ein nicht vorab gemeldeter Umzug während der Betreuung statt, kann die Hebamme die Betreuung beenden.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu außerplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Datenschutz und Schweigepflicht:
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden von der Hebamme personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Hierzu gehören insbesondere für die Behandlung notwendige medizinische Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt nur soweit es für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes oder einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiterbehandlung von Mutter und/oder Kind erforderlich sind. Mit Abschluss eines Behandlungsvertrages erklärt sich die Klientin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zwecke einverstanden und stimmt der Weitergabe medizinischer Befunde und Daten an die Kooperationshebamme ausdrücklich zu.
Schlussbestimmungen:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder die AGBs eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Gerichtsstand ist Würzburg.
Waldbrunn, April 2023